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BSG, 18.09.1975 - 4 RJ 23/75 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Hinterbliebenenrente - Geschiedene Ehefrau - Eheschließung in Berlin
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.11.1960 - IV ZR 61/60
Wirksamkeit sowjetzonaler Ehescheidungsurteile in der Bundesrepublik
Auszug aus BSG, 18.09.1975 - 4 RJ 23/75
So hat der BGH bei Klagen auf Feststellung des Fortbestehens einer in der DDR geschiedenen Ehe die Schutzgedanken des 5 328 Abs. 1 Zivilprozeßordnung (ZPO) nur in solchen Fällen entsprechend herangezogen, in denen die klagende Partei zur Zeit des Erlasses des ostzonalen Scheidungsm urteils ihren Wohnsitz oder dauernden gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik oder Westberlin hatte (BGHZ 34, 134; 38, 1; 42, 99, 107). - BGH, 14.07.1964 - IV ZR 179/63
Interzonales Eherecht
Auszug aus BSG, 18.09.1975 - 4 RJ 23/75
So hat der BGH bei Klagen auf Feststellung des Fortbestehens einer in der DDR geschiedenen Ehe die Schutzgedanken des 5 328 Abs. 1 Zivilprozeßordnung (ZPO) nur in solchen Fällen entsprechend herangezogen, in denen die klagende Partei zur Zeit des Erlasses des ostzonalen Scheidungsm urteils ihren Wohnsitz oder dauernden gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik oder Westberlin hatte (BGHZ 34, 134; 38, 1; 42, 99, 107). - BGH, 28.03.1962 - IV ZR 272/61
Sowjetzonales Ehescheidungsurteil
Auszug aus BSG, 18.09.1975 - 4 RJ 23/75
So hat der BGH bei Klagen auf Feststellung des Fortbestehens einer in der DDR geschiedenen Ehe die Schutzgedanken des 5 328 Abs. 1 Zivilprozeßordnung (ZPO) nur in solchen Fällen entsprechend herangezogen, in denen die klagende Partei zur Zeit des Erlasses des ostzonalen Scheidungsm urteils ihren Wohnsitz oder dauernden gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik oder Westberlin hatte (BGHZ 34, 134; 38, 1; 42, 99, 107). - BGH, 18.11.1966 - IV ZR 50/65
Rechtsmittel
Auszug aus BSG, 18.09.1975 - 4 RJ 23/75
Eine solche Möglichkeit habe der Bundesgerichtshof (BGH) nur bejaht, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte zur Zeit der Scheidung im Bundesgebiet ansässig gewesen sei (Hinweis auf BGHZ 34, 151; NJW 1967, 772; 4 RJ 383/66 vom 29. Juni 1967). - BSG, 29.06.1967 - 4 RJ 383/66
Auszug aus BSG, 18.09.1975 - 4 RJ 23/75
Eine solche Möglichkeit habe der Bundesgerichtshof (BGH) nur bejaht, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte zur Zeit der Scheidung im Bundesgebiet ansässig gewesen sei (Hinweis auf BGHZ 34, 151; NJW 1967, 772; 4 RJ 383/66 vom 29. Juni 1967).